Waldbrand
Symbolfoto: Peter J Wilson / shutterstock.com
Kiel – Auf Grund der ausgedehnten Waldbrände im Bereich Lübtheen (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) hat das Land Mecklenburg-Vorpommern heute Morgen ein Hilfeleistungsersuchen an das Land Schleswig-Holstein für bodengebundene Brandbekämpfungseinheiten gestellt.
Hierauf ist das Ministerium für
Inneres, ländliche Räume und Integration an den Kreis Herzogtum
Lauenburg als direkten Nachbarkreis des betroffenen Landkreises
herangetreten und es wurde eine Feuerwehrbereitschaft mit dem
Schwerpunkt Wassertransport entsandt. Die Einheit besteht aus elf
Tanklöschfahrzeugen, einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, zwei
Einsatzleitwagen/Mehrzweckfahrzeugen, einer Führungsgruppe, einer
Logistikgruppe sowie einem Notfall-KTW. Die rund 100-köpfige Einheit
ist heute Vormittag im Bereitstellungsraum in Lübtheen eingetroffen
und wird einem Einsatzgebiet zugeordnet.
Die Einsatzdauer der Einheit wird
voraussichtlich ca. 48 Stunden betragen. Sofern danach weiterer
Bedarf an Kräften besteht, wird durch andere Bereitschaften
abgelöst.
Landesbrandmeister Frank Homrich dankt
den überwiegen ehrenamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehren für
die Bereitschaft, bei den Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern zu
helfen. “Das zeigt wieder einmal, dass wir eine große
Feuerwehrfamilie sind, die vor keiner Grenze halt macht”, so
Homrich. Ein besonderes Dankeschön geht nicht nur an die Ehe- und
Lebenspartner der Einsatzkräfte, sondern auch an deren Arbeitgeber,
die die Ehrenamtler so kurzfristig und problemlos freigestellt haben.
Angesichts der drohenden Gefahren durch Feuer und munitionsbelastete Waldflächen mahnt der Landesbrandmeister zu besonderer Vorsicht:
“Passt gut auf Euch auf und kommt alle gesund wieder!”
Diverse Feuerwehren haben sich bereits
gemeldet und wollen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Das ist
zwar löblich, aber es wird dringend gebeten, von eigenmächtigen
Fahrten ins Einsatzgebiet und Aktionen abzusehen. Sollten weitere
Kräfte benötigt werden, so erfolgt dieses über formelle
Hilfeleistungsersuchen an das Land Schleswig-Holstein.
Ahrensburg/Kiel/Bremen – Beamte der Ermittlungsgruppe “Recall” des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA) vollstreckten zwei Haftbefehle der Amtsgerichte Kiel und Ahrensburg und nahmen zwei 28 und 22-jährige Männer in Bremen fest.
Insgesamt wurden bei dem Einsatz, an dem insgesamt 44 Beamte des LKA Schleswig-Holstein und des Polizeipräsidiums Bremen beteiligt waren, die Wohnungen der beiden Männer sowie weiterer vier Tatverdächtiger durchsucht.
Den beiden Festgenommenen wird vorgeworfen, als Mitglieder einer Bande drei Geldabholungen bei lebensälteren Geschädigten in Kiel und Ahrensburg durch falsche Polizeibeamte organisiert und durchgeführt zu haben.
Die Täter erlangten dabei insgesamt 61.000 Euro. Den Geschädigten wurden in Telefonanrufen aus Callcentern in der Türkei Gefahren-Szenarien vorgetäuscht, wonach ihr Erspartes durch bevorstehende Einbrüche bzw. untreue Mitarbeiter von Geldinstituten bedroht sei.
Durch diese seit 2015 bekannte Masche werden vorwiegend ältere Menschen dazu gebracht, höhere Geldbeträge bei ihrer Bank abzuheben und es anschließend an der Haustür oder in der Nähe des Wohnortes einem vermeintlichen verdeckten Ermittler zu überlassen.
Einer der festgenommenen Männer soll die Abholungen auf Weisung anderer Bandenmitgliedern organisiert und das erbeutete Bargeld von den beauftragten Geldabholern in Empfang genommen zu haben.
Der Löwenanteil ist an die Hintermänner in der Türkei geflossen. Der zweite Festgenommene steht im Verdacht, in den Fällen als Geldabholer vor Ort agiert zu haben.
Den vier weiteren Tatverdächtigen wird vorgeworfen, u.a. als Fahrer bei den Geldabholungen beteiligt gewesen zu sein. Die beiden Festgenommenen wurden dem Amtsgericht Bremen vorgeführt. Dort wurden die Haftbefehle verkündet. Beide befinden sich nun in Untersuchungshaft.
Bei den Durchsuchungen wurden diverse Beweismittel sichergestellt, die nunmehr kriminaltechnisch ausgewertet werden. Die größtenteils sehr aufwändigen Ermittlungen führten in jüngster Vergangenheit immer wieder zu Festnahmen von Logistikern und Abholern.
Teilweise konnten sogar hohe Bargeldbeträge sichergestellt werden, die bestimmen Geschädigten zuzuordnen waren. Es handelt sich überwiegend um Organisierte Kriminalität, die im deutschsprachigen Raum verübt wird.
Gegen eine Reihe von Tatverdächtigen in der Türkei bestehen internationale Haftbefehle diverser Justizbehörden.
Polizeiabsicherung am Lübecker Weihnachtsmarkt.
Foto: SL
Schleswig-Holstein – Die Weihnachtsmärkte in Schleswig-Holstein stehen kurz vor der Eröffnung. Neben dem Schutz der Veranstaltungen gegen Gefahren von außen betrifft das Thema “Sicherheit auf den Weihnachtsmärkten” noch weitere Aspekte wie den Schutz vor Taschendiebstählen und auch das Thema Alkohol am Steuer.
“Der Landespolizei liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte ableiten lassen könnte. Aufgrund der aktuellen Gefährdungseinschätzung besteht also keine Veranlassung, auf die Durchführung von Weihnachtsmärkten oder sonstigen Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug beziehungsweise deren Besuch zu verzichten”, stellt die Polizei klar, dass es kein Grund zur Panikmache gibt.
Diese Maßnahmen ergreift die Polizei:
Für
die Landespolizei ist der beständige Austausch mit den Veranstaltern,
den zuständigen Ordnungsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie
auch benachbarten Sicherheitsbehörden ein wichtiger Bestandteil für eine
aktuelle Gefahrenprognose und darauf beruhenden konkreten Maßnahmen,
zum Beispiel der Aufstellung von Barrieren.
Polizisten bewachen einen Weihnachtsmarkt
Symbolfoto: SL
Eine Überprüfung der
Sicherheit auf Weihnachtsmärkten ist und wird durch die Landespolizei in
engem Austausch mit den Sicherheitspartnern auf Landes- und Bundesebene
durchgeführt. Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird eine sichtbare
polizeiliche Präsenz auf den Weihnachtsmärkten in der Vorweihnachtszeit
gewährleisten. Über taktische Details berichten wir nicht, da die
Wirkung der polizeilichen Maßnahmen damit gemindert werden würde.
Diese Verhaltenshinweisesollten Weihnachtsmarktbesucher beachten
Alkoholkonsum und die Verkehrsteilnahme als Fahrzeugführer schließen einander aus. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel für die An- und Abreise vom Weihnachtsmarkt, wenn Sie Alkohol trinken.
“Auch ein Glühwein kann schon zu viel sein”, so die Landespolizei. Wer sich ans Steuer setzt, sollte gar keinen Alkohol zu sich genommen haben.
Die Polizei wird verstärkt kontrollieren, es wird auch wieder eine einwöchige TISPOL-Kontrollaktion geben (09. – 15.12.2019).
Taschendiebstahl: “Augen auf und Tasche zu!”
Taschendiebe gehen meistens in Teams mit mehreren Tätern vor und nutzen Gedränge, Unaufmerksamkeit und Alkoholisierung ihrer Opfer aus.
“Bleiben Sie aufmerksam, halten Sie Ihre Taschen und Rucksäcke verschlossen und eng bei sich. Smartphone, Portemonnaie und andere Wertgegenstände gehören nicht in den Rucksack, sondern in die Innentaschen der Kleidung”so der Tipp der Polizei.
Zivilcourage:
Hinsehen statt wegschauen!
Sind andere in Not ist kein Heldentum gefordert. Handeln Sie umsichtig und organisieren Hilfe über den Polizeiruf 110.
“Gleiches gilt, wenn Sie sich selbst bedroht fühlen. Wir kommen lieber einmal zu oft als einmal zu wenig”, so die Landespolizei.
– Grundsätzlich gilt: Wir sind auf Ihre Hinweise angewiesen.
Wenn Sie verdächtige Beobachtungen machen, Taschendiebe erkannt oder herrenlose Taschen/Rucksäcke oder ähnliches gefunden haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Sicherheitsdienst oder die Polizeikräfte vor Ort beziehungsweise über 110 an die Polizei.
Kiel – Der vorgelegte Gesetzentwurf
der Landesregierung Schleswig-Holstein für ein neues Polizeirecht,
demnach der sogenannte Rettungsschuss ausdrücklich im Landesrecht
verankert werden und auch auf unter 14-Jährige anzuwenden sein soll,
stößt beim Kinderschutzbund Schleswig-Holstein auf vehementen
Widerspruch.
„Wir lehnen eine zusätzliche
Regelung ausdrücklich ab. Bereits heute ist durch das Strafrecht
festgelegt, dass Notwehr oder Nothilfe im Einzelfall schwere
Verletzungen und sogar die Tötung eines Angreifers rechtfertigen.
Die Ausdehnung des Polizeirechts in angekündigter Form geht
eindeutig zu Lasten der Kinder“, kritisiert Landesvorsitzende Irene
Johns.
Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein
bezieht sich hierbei auch auf den von Landespolizeidirektor Michael
Wilksen als Argumentationsgrundlage angeführten Fall, in dem Kinder
(unter 14-Jährige) für terroristische Selbstmordattentate
instrumentalisiert werden.
„Hierbei handelt es sich um eine sehr
spezielle, bisher nicht dagewesene Ausnahmesituation, die natürlich
überaus ernst zu nehmen ist – aber die polizeirechtliche Reform
beinhaltet darüber hinaus, soweit uns bekannt ist, deutlich
weitreichendere Handlungsbefugnisse. Unsere Sorge ist, dass hier
gesellschaftlich gesetzte Grenzen verschoben werden. Das Kindeswohl
muss immer an erster Stelle stehen. Wir sollten nicht vergessen, dass
diese Kinder Opfer sind und nicht Täter,“ mahnt Irene Johns.
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